Coaching für Firmen & Organisationen
Risiko-Management vor Burnout? – Absichern mit PGB
Seit dem 1.1.2014 gilt ein erweiterter Arbeitsschutz. Jeder Arbeitgeber ist demnach verpflichtet, auch eine Psychische Gefährdungsbeurteilung (PGB) der Arbeitsplätze durchzuführen und diese zu dokumentieren. Unterlässt er dies, drohen neben Bussgeld auch Regressansprüche der Kranken- und Rentenversicherungen im Fall eines Burnouts – unabhängig davon, ob die Arbeit den Burnout verursacht oder ausgelöst hat.
Sichern Sie sich als Arbeitgeber ab: Beauftragen Sie uns mit der Durchführung der PGB!
Unser Angebot:
Wir erstellen für Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation eine psychische Gefährdungsbeurteilung sowie – falls erforderlich – einen Katalog von Massnahmen, die geeignet sind, die psychische Gefährdung zu reduzieren. Die Durchführung erfolgt durch einen geprüften und zertifizierten Auditor. Sie erhalten eine schriftliche Dokumentation und ein Zertifikat. Dies alles zu einem Festpreis.
Unsere Vorgehensweise:
Wir überprüfen die Verhältnisse am Arbeitsplatz, nicht das Verhalten der Mitarbeiter. Kennzahlen der Abteilungen zeigen auf, wo ggf. Handlungsbedarf besteht. Es erfolgt in der Regel keine Mitarbeiterbefragung. Der Analyseprozess kann jederzeit vom Arbeitgeber gesteuert und kontrolliert werden. Die psychische Gefährdungsbeurteilung erfolgt nach standardisierten Verfahren.
Downloads:
Ihre Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung